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  • Ihr Spezialist
    für Erbrecht

    Florian Hammel LL.M.

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Rechtsanwalt für Erbrecht in München

Ein emotionales Thema

Das Erbrecht zeichnet sich durch komplexe rechtliche Problemstellungen ebenso aus, wie durch hohe emotionale Belastung der Beteiligten.  Es geht um Geld, Macht, Reichtum, Intrigen, Hass, Leidenschaft, Verletzungen etc. 

Ich habe jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts.

Sprechen Sie mit uns.


Warum Sie mich als Anwalt für Erbrecht beauftragen sollten

Ich habe mich bereits unmittelbar nach meiner Anwaltszulassung im Jahr 2002 neben dem Versicherungsrecht auch auf das Erbrecht spezialisiert.

Im Jahr 2023 habe ich nun meine eigene Kanzlei am Viktualienmarkt in München mit meinem Partner gegründet, um Ihnen auch ein höchst professionelles Umfeld für meine Beratung bieten zu können.

Gerne berate ich Sie auch deutschlandweit per Telefon oder Videocall.  Ich nehme alle Gerichtstermine persönlich für Sie wahr.

Über Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich.


Verständnis für Ihre Probleme

Gerade das Erbrecht verlangt regelmäßig besonderes Einfühlungsvermögen in verschiedene Familienkonstellationen. Dies gilt nicht nur bei der Nachfolgeberatung, sondern auch bei der streitigen Auseinandersetzung. Stärken und Schwachpunkte der Gegenseite sind dabei häufig nicht nur in der juristischen Argumentation zu suchen, sondern beispielsweise auch bei der Toleranz nervlicher, zeitlicher oder finanzieller Belastung.

Gebührentransparenz

Meine anwaltlichen Gebühren berechne ich in der Regel nach dem Gegenstandswert Ihrer Sache, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bereits im ersten Beratungsgespräch kann ich Ihnen einen Kostenvoranschlag anhand einer Beispielsabrechnung über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren machen.

FAQ - oft gestellte Fragen zu Erbrecht

Was regelt das Erbrecht und was ist die Erbfolge?

Das Erbrecht regelt, wer beim Erbfall des Verstorbenen dessen Vermögen erhält und wie dies zu erfolgen hat. ... (weiterlesen)
Dabei gilt der Grundsatz der „Universalsukzession“, d.h. das Vermögen des Erblassers geht mit dessen Tod als Ganzes, also auch samt etwaiger Schulden, auf den/die Erben über. Die Erbfolge bestimmt, wer nach dem Erbfall Erbe wird. Liegt keine Anordnung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag) über die Erbfolge vor, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Als gesetzliche Erben kommen demnach der/die Verwandte(n), der Ehegatte, der Lebenspartner und letztendlich der Staat in Betracht.

Wo bewahrt man ein Testament am besten auf?

Die sicherste Form ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht. ... (weiterlesen)
So gewährleisten Sie, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod tatsächlich aufgefunden wird. Die Verwahrung im eigenen zuhause birgt dagegen erhebliche Risiken. Zwar ist derjenige, der nach Ihrem Tod ein Testament auffindet zur unverzüglichen Abgabe beim Nachlassgericht verpflichtet (§ 2259 I BGB). Ob dies tatsächlich geschieht, kann jedoch nicht verlässlich angenommen werden. Auch die Verwahrung im Bankschließfach ist nicht zu empfehlen. Zum Zugang nach dem Erbfall bedarf es der Berechtigung. Wenn sich diese nur aus dem verwahrten Testament ergibt, stellt dies ein unglückliches Dilemma dar.

Kann man ein schon angenommenes Erbe ausschlagen, wenn man sich über den Schuldenstand getäuscht hat?

Grundsätzlich kann der Berufene nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlagen und dadurch den erfolgten Anfall der Erbschaft rückgängig machen (vgl. § 1942 I BGB). ... (weiterlesen)
Dies gilt insbesondere für einen auf Grund Überschuldung nachteiligen Nachlass. Die Ausschlagung hat allerdings gem. § 1944 I, II BGB grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen ab Kenntniserlangung vom Anfall der Erbschaft und dem Erbfall selbst zu erfolgen. Eine sechsmonatige Ausschlagungsfrist besteht nur ausnahmsweise, wenn der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Eintritt des Erbfalls im Ausland befand. Hier ist eine rasche Klärung der Sachlage, insbesondere der Erbenstellung ratsam! Beachten Sie, dass Sie eine Erbschaft nicht mehr ausschlagen können, wenn Sie die Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht angenommen haben (§ 1943 BGB). Im Falle eines späteren Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses ist jedoch die Anfechtung der Annahme der Erbschaft grundsätzlich möglich. Sie muss dann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgten (§ 1954 I, II BGB).

Können Eltern die Erbschaft für ihr minderjähriges Kind ausschlagen?

Eltern sind als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder für diese als beschränkt geschäftsfähige Erben zur Ausschlagung berechtigt. ... (weiterlesen)
Wird die Erbschaft für einen Minderjährigen ausgeschlagen, so kann hierfür die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein (§§ 1643 I, 1851 Nr. 1 BGB). Diese Genehmigung muss dem Nachlassgericht innerhalb der Ausschlagungsfrist vom gesetzlichen Vertreter mitgeteilt werden.

Was sollte man als Erbe unverzüglich tun?

Trotz der mit dem Tod eines Angehörigen verbundenen emotionalen Belastung ist es wichtig, im Erbfall einige Punkte zu beachten. ... (weiterlesen)
Dazu gehört die Beantragung einer Sterbeurkunde; Sicherung des Nachlasses; die Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden und gegebenenfalls die Beantragung eines Erbscheins. Informieren Sie sich frühzeitig über erbrechtliche und steuerliche Fragen oder ziehen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht hinzu, um den Prozess rund ums Erben reibungslos zu gestalten.

Wo lässt sich ein Erbschein beantragen und was bescheinigt er genau?

Der Erbschein bescheinigt die Erbenstellung offiziell und ermöglicht erst dann die effektive Regelung des Nachlasses. ... (weiterlesen)
Er ist immer dann von Nöten, wenn ein Erblasser kein notarielles Testament ausgestellt hat. Den Erbschein beantragen Sie beim Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder beim Notar.