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Ihr Anwalt für
Einbruchdiebstahl-
versicherungFlorian Hammel LL.M.
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Ihr Spezialist für
EinbruchdiebstahlversicherungFlorian Hammel LL.M.
Ihr Anwalt in München
bei Rechtsstreitigkeiten
rund um die Einbruchdiebstahlversicherung
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rund um die Einbruchdiebstahlversicherung
Eine Einbruchdiebstahlversicherung bietet Schutz gegen Verluste und Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstehen. Sie ist in der Regel eine Zusatzdeckung oder ein optionaler Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
Eine Einbruchdiebstahlversicherung deckt typischerweise finanzielle Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in Ihrem versicherten Eigentum entstehen. Dazu gehören gestohlene Gegenstände, beschädigte Türen, Fenster oder andere Einbruchspuren. Die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge können je nach Versicherungsgesellschaft und Police variieren.
In der Regel müssen Sie bei einem Einbruchdiebstahl den Vorfall der Polizei melden und einen Schadensbericht bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einbruchdiebstahlversicherung normalerweise bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse hat.
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Nachweis des Versicherungsfalls
Grundsätzlich muss immer der Versicherungsnehmer den Vollbeweis für den Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß § 286 Abs. 1 ZPO führen.
In der Einbruchdiebstahlversicherung kann dies allerdings schwierig sein, weil der Versicherungsnehmer in der Regel nicht anwesend ist, wenn sich der Versicherungsfall ereignet. Daher gibt es in dieser Versicherung Darlegungs -und Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat.
Der Versicherungsnehmer muss danach in der Regel nur beweisen, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Einbruchdiebstahl oder Raub besteht.
Gleichwohl gibt es hier zahlreiche rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten, bei denen ich Ihnen gerne weiterhelfe.