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Ihr Anwalt in München
bei Rechtsstreitigkeiten
rund um die Einbruchdiebstahlversicherung

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Eine Einbruchdiebstahlversicherung bietet Schutz gegen Verluste und Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstehen. Sie ist in der Regel eine Zusatzdeckung oder ein optionaler Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung.

Eine Einbruchdiebstahlversicherung deckt typischerweise finanzielle Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in Ihrem versicherten Eigentum entstehen. Dazu gehören gestohlene Gegenstände, beschädigte Türen, Fenster oder andere Einbruchspuren. Die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge können je nach Versicherungsgesellschaft und Police variieren.

In der Regel müssen Sie bei einem Einbruchdiebstahl den Vorfall der Polizei melden und einen Schadensbericht bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einbruchdiebstahlversicherung normalerweise bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse hat.

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Nachweis des Versicherungsfalls

Grundsätzlich muss immer der Versicherungsnehmer den Vollbeweis für den Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß § 286 Abs. 1 ZPO führen.

In der Einbruchdiebstahlversicherung kann dies allerdings schwierig sein, weil der Versicherungsnehmer in der Regel nicht anwesend ist, wenn sich der Versicherungsfall ereignet. Daher gibt es in dieser Versicherung Darlegungs -und Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat.

Der Versicherungsnehmer muss danach in der Regel nur beweisen, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Einbruchdiebstahl oder Raub besteht.

Gleichwohl gibt es hier zahlreiche rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten, bei denen ich Ihnen gerne weiterhelfe.

FAQ - oft gestellte Fragen zu Einbruchdiebstahlversicherung

Gibt es Unterschiede zwischen einer Einbruchdiebstahlversicherung und einer Hausratversicherung?

Die Einbruchdiebstahlversicherung ist im Regelfall Teil der Hausratsversicherung. ... (weiterlesen)
Diese ist eine Sachversicherung, welche die meisten Gegenstände in einem Haushalt – darunter Möbel, Elektrogeräte oder auch Wertsachen – u.a. vor Raub, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus schützt. Im Einzelfall kann die Abdeckung weiterer Schadensursachen über den jeweiligen Versicherungsvertrag versichert sein. Im Normalfall wird der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert versichert. Das heißt, dass der Versicherte in der Regel den Neuwert gestohlener Objekte als Geldsumme erhält (sog. Neuwertversicherung).

Welche Arten von Schäden werden durch eine Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt?

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Diebstahl von versicherten Sachen aus versicherten Räumlichkeiten durch Einbruch, Raub oder Vandalismus begangen wurde. ... (weiterlesen)
Das Inventar des Gebäudes ist danach gegen Beschädigung, Diebstahl und Zerstörung versichert. Von dieser Versicherung sind dabei auch Sachschäden durch bloß versuchten Einbruchdiebstahl erfasst. Es gilt aber zu beachten: Wertgegenstände und Wertpapiere sind nur versichert, soweit sie sich in einem verschlossenen Behältnis mit erhöhter Sicherheit befunden haben. Darüber hinaus bestehen in vielen Einbruchsdiebstahlversicherungen summenmäßige Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, darunter Bargeld, Schmuck, Wertpapiere u.a. Diese Begrenzung liegt in der Regel zwischen 10.000 bis 20.000 €.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen Diebstahl und einem Einbruchdiebstahl im Versicherungskontext?

Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn eine fremde dritte Person unberechtigt in einen Raum eindringt und/oder ein Behältnis in einem Raum aufbricht. ... (weiterlesen)
Hier ist es wichtig, dass entsprechende Spuren an Fenstern oder Türen ersichtlich sind und dokumentiert werden. Wohnungsbesitzern mit elektronischem Türschloss ist zu empfehlen, auf eine Übernahme in den Versicherungsumfang auch die widerrechtliche Öffnung der Tür durch Manipulation des elektronischen Schlosses zu achten. Kein Einbruchdiebstahl liegt hingegen vor, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entwendet wurde, beispielsweise durch leicht zugängliche Verwahrung unter der Fußmatte. Beim einfachen Diebstahl sind die Sachen nicht besonders gegen Wegnahme geschützt oder verschlossen. Der Täter muss kein Hindernis überwinden, um die Dinge zu entwenden. Hier greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung in der Regel nicht, da Hab und Gut nicht ausreichend geschützt war.

Können auch Schäden an Fenstern und Türen infolge eines Einbruchs versichert werden?

Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls zum Versicherungsumfang. ... (weiterlesen)
Hiervon sind regelmäßig Schäden an Türen und Fenstern, die durch gewaltsames Eindringen in die Wohnung verursacht wurden, umfasst. Beim Eigentümer der Immobilie greift für die Schäden an Fenstern und Türen u.U. die Gebäudeversicherung statt der Hausratsversicherung. Dies ist vor allem im Falle des Einbruchs in vermietete Objekte relevant. Nicht jeder Mieter verfügt über eine Hausratsversicherung. Schäden an den Fenstern und Türen können hier von der Gebäudeversicherung des Eigentümers gedeckt werden.

Gilt die Einbruchdiebstahlversicherung auch für Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen?

Grundsätzlich werden mit einer Hausratversicherung alle Gegenstände in einem Haushalt versichert, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder auch zum Verzehr gedacht sind. ... (weiterlesen)
Dazu zählen auch Gegenstände für den privaten Gebrauch, die von Dritten geliehen oder gemietet wurden. Über die Hausratversicherung besteht auch Versicherungsschutz für geliehene Gegenstände, wenn diese durch die versicherte Gefahr des Einbruchdiebstahls zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. Dies ist besonders relevant im Falle von Ratenzahlungsverträgen, wenn Gebrauchsgegenstände im Besitz des Versicherten auf Raten angeschafft wurden, das Eigentum an der Sache jedoch bis zur vollständigen Abzahlung beim Verkäufer verbleibt.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämien für Einbruchdieb-stahlversicherungen?

Die Prämie der Haushaltsversicherung wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, wie etwa Angaben zum Haushalt und zur Person. ... (weiterlesen)
Faktoren, die dabei die Prämie maßgeblich beeinflussen sind u.a.: die Summe des versicherten Inventars, genauer gesagt der Wert des Hausrats (Versicherungssumme); ob zusätzlichen Deckungen abgeschlossen wurden (Bsp. Uhren- oder Kunstversicherung); die Höhe des Selbstbehalts: je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Prämie oder die Wohnsituation (Mehrpersonen- oder Einzelhaushalt, Mieter oder Eigentümer). Weiterhin hat eine überdurchschnittliche Anzahl an auftretenden Schadenfällen ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung der Prämie.

Gerne unterstütze ich Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Einbruchdiebstahlversicherung