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    Versicherungsregress

    Florian Hammel LL.M.

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Der Versicherungsregress

Der Versicherungs-regress


Ich vertrete Versicherungsunternehmen im Bereich des Versicherungsregresses und halte in-house-Schulungen zu diesem Themenkomplex.

Der Sachversicherungsregress bezieht sich auf das Recht eines Versicherungsunternehmens, nach der Regulierung eines Schadens Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen. 

Wenn ein Versicherer einen Schaden an einer versicherten Sache reguliert hat, der durch das Fehlverhalten eines Dritten verursacht wurde, kann er versuchen, diese Kosten von der haftenden Partei zurückzufordern.

Das Versicherungsunternehmen tritt also in der Regel in die Rechtsposition des Versicherungsnehmers ein und kann den Schädiger auf Schadensersatz verklagen.

Der Sachversicherungsregress kommt vor allem in der Hausratversicherung, der Gebäudeversicherung und anderen Sachversicherungen zum Einsatz. Durch den Regress kann der Versicherer einen Teil der regulierten Leistung zurückgewinnen und somit seine eigenen Ausgaben reduzieren. Dies kann sich langfristig auch positiv auf die Versicherungsprämien auswirken.

Auch beim Mieterregress, wo der Sachversicherer ausnahmsweise direkt beim Haftpflichtversicherer des Mieters, der die Mietsache fahrlässig beschädigt hat, regressiert, vertrete ich die Ansprüche des Sachversicherers seit Jahren.

Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie mich sehr gerne.

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